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Aktionen- und Berichtserstattungen von und mit dem Trend- und Zweithaarstudio

Testpflicht aufgehoben ab dem 14.05.2021


Liebe Kundinnen und Kunden,

da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Konstanz seit 5 Tagen unter 100 liegt, besteht ab Fr. 14.05.2021 keine Testpflicht für Ihren Friseurbesuch mehr.

Selbstverständlich halten wir uns auch weiterhin an die hygienischen Vorgaben, auch die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Charlotte Schiller

Vorlage eines negativen Schnelltests

Friseurbesuch nur noch mit Test möglich!

Liebe Kundinnen und Kunden,

während der Notbremse (Inzidenz während der letzten 3 Tage über 100) gilt Folgendes:

Ab 19.04.2021 ist die Vorlage eines neg. Schnelltests für Ihren Friseurbesuch notwendig. Nutzen sie die kostenlosen Testangebote der Stadt Radolfzell oder ihrer Heimatstadt. Die Vorlage eines negativen Schnelltests von anerkannter Teststelle (Apotheke, Arzt, Testzentrum) muss beim Termin vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

14 Tage nach der zweiten Corona-Schutzimpfung sowie 6 Monate nach einer nachweislich überstandenen Coronainfektion ist kein Test erforderlich.

Vielen Dank für ihr Verständnis!

Besondere Zeiten brauchen eben besondere Maßnahmen

Charlotte Schiller